Badenia – Kündigung nach 15 Jahren unwirksam
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Die Bausparkasse Badenia unterliegt vor Gericht, demnach sind Klauseln aus dem Vertrag unwirksam die der Badenia eine einseitige Kündigung nach 15 Jahren ermöglichen sollte.
Die Vertragsklausel der Bausparkasse Badenia nachdem eine Kündigung, nach 15 Jahren ermöglicht wurde, ist unwirksam, das entschied das Landgericht Karlsruhe. Das Landgericht Karlsruhe urteilte am Freitag zugunsten der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg.
Demnach ist die Vertragsklausel der Badenia in Ihrer konkreten Formulierung eine unangemessene Benachteiligung der Bausparer und demnach unwirksam.
Die Klausel sollte es der Bausparkasse ermöglichen, nach der Ankündigung einen Bausparvertrag einseitig zu kündigen, wenn dieser Vertrag nach 15 Jahren die Zuteilungsvoraussetzungen nicht erreicht hat oder ein Kunde die Zuteilung des Bauspardarlehens noch nicht angenommen hat.
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