Sperrfrist Bausparvertrag
Alle Bausparverträge, die ab dem 01.01.2009 abgeschlossen wurden, müssen das Sparguthaben mit Zulagen und Prämien auch für den Immobilienbau oder zu Zwecken der Renovierung im privaten Wohnungsbau verwenden.
Bei Abschluss eines Bausparvertrages mit vermögenswirksamen Leistungen, sieht der Gesetzgeber eine gesetzliche Sperrfrist von 7 Jahren vor. Somit ist der vorzeitige Abruf der Zulagen oder des Sparguthabens ausgeschlossen. Der Inhaber des Vertrages muss also warten, bis die gesetzliche Sperrzeit abgelaufen ist.
Bausparverträge die vor dem 01.01.2009 abgeschlossen worden, können bei Ausnahmen wie Erwerbsunfähigkeit, Arbeitslosigkeit oder Tod vorzeitig beendet werden. Für alle Bausparverträge die danach geschlossen wurden gilt auch nach Ablauf der Sperrfrist das die Wohnungsbauprämie zweckgebunden ist. Eine freie Verwendung der Mittel ist somit nicht mehr möglich; es sei denn, der Bausparer ist jünger als 25 Jahre. Wird eine Immobilie innerhalb der gesetzlichen Sperrfrist gekauft, dann kann das Geld inklusive der Zulagen und Prämien bei den alten Bausparern auch frühzeitig ausgezahlt werden.
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Patrick Brockschmidt
26831 Bunde
Molkereistraße 41
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Dieser Vertrag ist für den Ankauf von Lebensversicherungen, Rentenversicherungen und Bausparverträgen.
Dieser Vertrag ist für den Ankauf von Riester-Renten, Unfallversicherungen mit Prämienrückgewehr und Zukunftsvorsorgen.