Eine sogenannte Abschlussgebühr entsteht beim Abschluss eines Bausparvertrages. Sobald die sogenannte Abschlussgebühr an die Bausparkasse abgetreten wurde ist der Bausparvertrag gültig.
Ein Bausparvertrag besteht aus zwei verschiedenen Phasen: Bevor der Bausparer ein Darlehen von der Bausparkasse gewährt bekommt, müssen die Sparer einen gewissen Eigenkapitalbetrag ansammeln. Dies ist auch der Grund warum ein Bausparvertrag nicht zum Ansparen vom Kapital genutzt werden sollte. Die Vorteile eines Bausparvertrages gehen verloren, wenn sie nicht zur Finanzierung einer Immobilie genutzt werden.
Doch warum muss man als Bausparer eine Abschlussgebühr bezahlen?
Inhalt:
In unserem Blogbeitrag erfahren interessierte Bausparer unter welchen Bedingungen sie eine Abschlussgebühr beim Bausparen tätigen müssen und wie hoch die Kosten insgesamt sind beim Abschluss eines Bausparvertrages.
Abschlussgebühren für Bausparverträge
Bei jedem Abschluss eines Bausparvertrages entstehen den entsprechenden Bausparkassen gewisse Bearbeitungsaufwendungen darüber hinaus entstehen auch für die Kundenakquise große Vermarktungskosten. Diese entstehenden Kosten werden direkt vor Abschluss des Bausparvertrages an den Kunden weitergegeben.
Wie hoch die Abschlussgebühren sind richtet sich im Einzelfall nach der Höhe der Bausparsumme. Die meisten Bausparkassen verlangen ca. 1 bis 1,6% (Achtung: Viele Bausparkassen verlangen deutlich höhere Gebühren von ihren Kunden. Die Abschlussgebühren können sich in diesen Fällen auf bis zu 3 % der Bausparsumme belaufen.) der Gesamtbausparsumme als Gebühren.
Die Abschlussgebühren können dann abhängig von der Bausparsumme schnell sehr hoch werden. Wer eine Finanzierung der Immobilie über einen Bausparvertrag gewährleisten möchte muss mitunter bis zu 500.000 € ansparen, bewegt sich nun die Abschlussgebühr bei 1- bis 2 % können die Kosten zwischen 5.000 € bis 10.000 € liegen.
Aktuell gewähren die Bausparkassen sehr wenig Zinsen auf das eingesparte Kapital ihrer Kunden so wird die Bausparphase also die erste Phase des Bausparens für die meisten Kunden aufgrund der Abschlussgebühren zu einem Minusgeschäft.
Die Abschlussgebühren werden wie der Name schon sagt vor Abschluss des Bausparvertrages fällig. Bausparer müssen je nach Bausparkasse oder Bank bei der Unterschrift des Vertrages ein Lastschrift Mandat unterschreiben über die entsprechende Summe.
Wann erhalte ich die Abschlussgebühr von meiner Bausparkasse zurück?
Ob und inwiefern eine Abschlussgebühr beim Abschluss eines Bausparvertrages überhaupt rechtmäßig ist hat schon zahlreiche Gerichte beschäftigt. 2010 entschied der Bundesgerichtshof das die Abschlussgebühr zulässig ist.
Die Begründung des BGH im Wortlaut:
“Die Abschlussgebühr sei Teil des Gefüges aus Leistungen und Gegenleistungen des Bausparvertrages. Mit ihr übernehme der Bausparer einen in Bezug auf die vertragliche Hauptleistung der Bausparkasse kalkulierten Teil seiner vertraglichen Hauptleistung. Sie gelte nicht eine von der Bausparkasse gesetzlich geschuldete Nebenleistung ab, sondern sei unstreitig in der internen Kalkulation der Beklagten dazu bestimmt, die Kosten für die Außendienstmitarbeiter zu decken, die mit der Kundenwerbung anfielen.“ (BGH, Urteil vom 7. Dezember 2010, Az.: XI ZR 3/10)”
Der BGH hat bei der Abschlussgebühr angenommen, dass die Leistungen sowohl im Interesse der Kunden als auch im Interesse der Bank lagen. Kurzum ist die Abschlussgebühr in diesem Fall statthaft. Anders sieht das aus, wenn Gebühren auf Bausparkunden verlagert werden obwohl diese keinerlei oder keinen nennenswerten Nutzen für die Bausparkunden haben.
Der Kunde erhält seine Abschlussgebühr nur in dem Fall erstattet, wenn ein rechtskräftiger Widerruf des Bausparvertrages stattgefunden hat. Dieser Widerruf des Bausparvertrages ist allerdings nur in den ersten zwei Wochen nach Vertragsschluss möglich. Ein anderer Widerrufsgrund ist nur möglich sofern Bausparkassen grundlegende Beratungsfehler oder auch Fehler in den Verträgen gemacht haben. In dem Fall ist auch der Policen-Abschluss ungültig.
Absetzen der Abschlussgebühr eines Bausparvertrages
Als Bausparer erhält man also in den meisten Fällen seine Abschlussgebühr von den Bausparkassen nicht zurück. Sollten Sie z.B. einen Bausparvertrag weit vor Fälligkeit kündigen verlieren Sie folglich auch die Abschlussgebühr, Sie haben also ein erhebliches Minusgeschäft.
Kann man die Kosten der Abschlussgebühren von der Steuer absetzen? Das Absetzen der Abschlussgebühr ist nur in wenigen Ausnahmefällen möglich und zwar über das Rechtskonstrukt der Werbungskosten. Werbungskosten fallen immer dann an, wenn die Kosten die entstanden sind im engen Zusammenhang mit der Arbeit oder der Erzielung der Einkünfte stehen. Dies wäre z.B. der Fall wenn Sie für die Finanzierung von vermieteten Immobilien ein abgeschlossene Bausparvertrag genutzt haben.
Sollten Sie Ihrem Bausparvertrag nicht zur Immobilienfinanzierung nutzen sprich zum Kauf einer Immobilie dann können Sie auch Kosten gelten machen die im Zusammenhang mit Renovierungs- oder Modernisierungsarbeiten am vermieteten Objekt entstehen.
Sollten Sie den Bausparvertrag zur Finanzierung Ihres Eigenheims nutzen können Sie die entstehenden Abschlussgebühren des Bausparvertrages leider nicht steuerrechtlich geltend machen.
Welche Gebühren kann ich von der Bausparkasse zurückfordern
Wenn Sie einen Bausparvertrag abgeschlossen haben können Sie in vielen Fällen die Abschlussgebühr nicht absetzen. Anders sieht es aus mit den entstehenden Darlehensgebühren diese wurden im November 2016 vom Bundesgerichtshof für unzulässig erklärt. Sind also in den letzten Jahren Bearbeitungsgebühren in dieser Form entstanden so können Sie diese von ihrer Bausparkasse zurückfordern.
Achten Sie aber beim zurückfordern von Darlehensgebühren, dass die Verjährungsfrist für die Rückforderung der Bearbeitungsgebühren nicht älter als drei Jahre sein darf. Gleichzeitig hat der BGH aber auch die Frist für alte Darlehensverträge auf bis zu 10 Jahren hochgeschraubt.
Sollten Sie einen Bausparvertrag nicht zur Immobilienfinanzierung nutzen dann lohnt sich in diesem Fall immer ein Verkauf des Bausparvertrages und nicht eine Kündigung. Unser Fachteam aus dem Bereich Nachbearbeitung von Policen berät Sie gerne kostenfrei unter unserer Service Hotline. Nehmen Sie noch heute Kontakt für eine kostenfreie Beratung im Bereich Bausparvertrag verkaufen, Riester Rente verkaufen, Lebensversicherung verkaufen, sowie Rentenversicherung verkaufen.
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