Wer bekommt meine Lebensversicherung im Todesfall?
Inhalt:
Das Thema Bezugsrecht einer Lebensversicherung wird von vielen Kunden unterschätzt und das mit schwerwiegenden Folgen.
Die meisten Kunden gehen beim Abschluss einer Lebensversicherung davon aus selber die Versicherung bis zum ende fortzuführen und später die Auszahlung zu erhalten. Bei Abschluss einer Lebensversicherung wird passend zu den aktuellen Lebensumständen ein Bezugsberechtigter für den Todesfall eingesetzt, dies ist meist der Partner oder ein naher Angehöriger.
Wenn eine Lebensversicherung erst einmal auf Jahre abgeschlossen ist und der Dauerauftrag erteilt wurde, denkt man nicht mehr an den Ernstfall oder Änderungen in den Lebensumständen die eventuell die Bezugsrechte einer Lebensversicherung verändern könnten.
Beim Eintreffen des Todesfalls des Versicherten kommt dann für die Angehörigen das böse Erwachen, die Festlegung bzw. die Aktualisierung des Bezugsrechtes wurde nicht angepasst. Das kann neben der Trauer zu erheblichen Problemen und finanziellen Engpässen der Angehörigen führen.
Bezugsrecht immer aktuell halten
Wenn der Versicherung nicht die Änderung der Bezugsrechte mitgeteilt wird, kann es passieren das die Auszahlung der Lebensversicherung nicht mehr nach dem letzten Willen des Versicherungsnehmers erfolgt und die Auszahlung an den alten Bezugsberechtigen erfolgt. Dies kann dann ein ehemaliger Partner oder im schlimmsten Fall ein zerstrittener Familienangehöriger sein.
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