BGH-Urteil: Bausparverträge
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Jeder Bausparer der seinen Bausparvertrag als reine Geldanlage nutzt hat nach dem neuen Urteil des Bundesgerichtshofes erhebliche Nachteile. Viele Bausparer haben an Ihren alten Verträgen festgehalten um die zum Teil hohen Zinsvorteile zu genießen. Aus demselben Grund haben viele Bausparkassen Ihre Altverträge gekündigt.
Nach dem BGH-Urteil zum Bausparvertrag werden wohl zahlreiche weitere Kündigungen folgen. Bausparer können dagegen wenig unternehmen, mit Ausnahme eines unten beschriebenen Falles. (Als Alternative bieten wir den Ankauf von Bausparverträgen an.)
In dem konkreten Fall vor dem BGH ging es um drei einzelne Bausparverträge. Der BGH hat aber in diesem speziellen Verfahren das Urteil sehr weit begründet, sodass eine allgemeine Auslegung hier Sinn macht.
Das lange halten von Bausparverträgen läuft den eigentlichen Nutzen dieser Verträge entgegen. Die Bausparverträge sind darauf ausgelegt, dass auf eine Anspar- die Darlehensphase folgt. Wer denn ihm zustehenden Baukredit nicht nutzen will, dem dürfe nach einer Schonfrist von zehn Jahren der Vertrag gekündigt werden.
Schon zahlreichen Bausparern wurde von den Bausparkassen gekündigt und es könnten noch zahlreiche weitere Kündigungen folgen. Der Nutzen der Verträge werde aufgehoben sobald zahlreiche Bausparer den Vertrag als reine Investition-Grundlage und Sparform nutzten. Ein Teil der Sparer sollten ja für den Geldfluss der Baudarlehen sorgen. Ein Teil der Vertragsinhaber spart an während der andere Teil der Bausparer das Baudarlehen in Anspruch nimmt.
Bausparverträge: Bausparer zahlen über einen festgelegten Zeitraum vorher festgelegt Beträge ein und erhalten dafür Zinsen. Ursprünglich sollte nach der Ansparphase und der Zuteilungsreife (entspricht in etwa 40 bis 60 Prozent der Gesamtsparsumme) ein günstiges Baudarlehen folgen.
Dann boten manche Bausparkassen Ihren Kunden hohe Zusatzzinsen, falls diese auf ihr Darlehen verzichteten. So entwickelten sich die Bausparverträge zu einer beliebten Sparform.
Jetzt gibt es auf der einen Seite die Bausparer die den Bausparvertrag zur reinen Geldanlage nutzten, diese sollen in Zukunft verstärkt gekündigt werden.
Auf der anderen Seite gibt es die Kunden die explizit mit den Zinsvorteilen gelockt wurden.
Sollte der Bausparvertrag jedoch zur reinen Geldanlage gekauft wurden sein, so hat der Sparer eventuell gute Chance einen Prozess zu gewinnen. Für alle anderen sieht es vor Gericht nicht gut aus.
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Dieser Vertrag ist für den Ankauf von Lebensversicherungen, Rentenversicherungen und Bausparverträge.
Dieser Vertrag ist für den Ankauf von Riester-Renten, Unfallversicherungen mit Prämienrückgewehr und Zukunftsvorsorgen.
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