bbg Rentenversicherung entspricht Beitragsbemessungsgrenze (BBG):
Die Beitragsbemessungsgrenze bei einer Rentenversicherung, ist der Höchstbetrag, bis zu dem Arbeitsentgelt und Arbeitseinkommen bei der Berechnung des Versicherungsbeitrags berücksichtigt werden können. Für eine darüberhinausgehendes Einkommen werden keine Beiträge entrichtet. Der bbg oder auch Beitragsbemessungsgrenze (BBG) wird nur bei einer gesetzlichen Rentenversicherung herangezogen.