Viele Versicherungsnehmer fragen sich was der Unterschied einer Rentenversicherung und einer Lebensversicherung ist. Die Rentenversicherung zielt auf den Erlebensfall ab, während die Lebensversicherung den Todesfallschutz in den Mittelpunkt stellt.
Dieser Todesfallschutz, kommt allen den Hinterbliebenen zugute. Dennoch nutzen viele Versicherte sowohl die Rentenversicherung als auch die Lebensversicherung als Altersvorsorge. Generell gibt es zwei Arten der Rentenversicherung und zwar die private Rentenversicherung und die gesetzliche Rentenversicherung
Die private Rentenversicherung
Die private Rentenversicherung ist eine kapitalbildende Lebensversicherung sehr ähnlich allerdings gibt es keinen Todesfallschutz. Die Versicherung dient also ausschließlich der Rente. Die Rentenversicherung gibt es sowohl als Sofortrente wie auch als aufgeschobene Rente. Die Sofortrente wird auf einmal ausgezahlt z.B. nach Ablauf. Bei der aufgeschobenen Rente beginnt die Zahlung der Versicherung erst nach einem festgelegten Zeitraum der sogenannten Aufschubzeit. Auch hier kann eine Einmalzahlung gezahlt werden die sich bis zum Rentenbeginn verzinst. Die Alternative liegt in den Beitragszahlungen welche während der Aufschubzeit geleistet werden.
Bei einer aufgeschobenen Rentenversicherung kann auch das sogenannte Kapitalwahlrecht vereinbart werden das bedeutet der Versicherungsnehmer, kann sich zu Beginn der Rentenphase, das komplett angesparte Kapital auszahlen lassen. Dank der Beitragsrückgewähr kann der Versicherungsnehmer sicherstellen, dass alle eingezahlten Beiträge auch zurückerstattet werden z.B. an die Hinterbliebenen.
Kündigung oder Verkauf der Rentenversicherung
Bei vielen Rentenversicherungen am Marken kann der Versicherungsbeitrag über die Jahrzehnte so ansteigen, dass für viele Versicherungsnehmer ein Verkauf der Rentenversicherung in Erwägung ziehen müssen. Im Falle der Kündigung gibt es für den Versicherungsnehmer nur den Rückkaufswert der weitunter der Leistung liegt.
Bedenken Sie, dass nur private Rentenversicherung und kapitalbildende Lebensversicherung verkauft werden können. Gesetzliche Rentenversicherung sowie betriebliche Altersvorsorgen können nicht verkauft werden.
Wenn Sie Ihre Rentenversicherung verkaufen wollen z.B. auf dem Policen Zweitmarkt so erhalten Sie erheblich mehr als bei einer regulären Kündigung der Police.
Darüber hinaus fällt beim Verkauf der Rentenversicherung die 1 bis 3-monatige Kündigungsfrist weg. Sie wollen Ihre Rentenversicherung verkaufen? Dann sprechen Sie noch heute mit unseren Experten oder schreiben Sie uns unverbindlich über unser Kontaktformular an.