Der Selbstbehalt ist langläufig in der Versicherungsbranche der Anteil, welcher der Versicherungsnehmer im Versicherungsfall selbst tragen würde. Das Versicherungsunternehmen übernimmt also im Schadenfall nicht das vollständige Risiko. Der Selbstbehalt ist auch bekannt unter Eigenanteil, Selbstbeteiligung oder Kostenbeteiligung und senkt im Regelfall den Versicherungsbeitrag.
Der Selbstbehalt kann für einen bestimmten Zeitraum oder pro Schadensfall mit der Versicherung vereinbart werden. Die Versicherungsgesellschaft trägt dann nur die Kosten die über der Selbstbeteiligung liegen.
Auswirkung der Selbstbeteiligung
Viele Versicherer bieten den Selbstbehalt sowohl prozentual als auch als absoluten Anteil an. Das Risiko wird also teilweise auf den Versicherungsnehmer verlagert.
In der Regel ist der Versicherungsbeitrag umso niedriger umso höher der Selbstbehalt ist. Der Vorteil für die Versicherung liegt darin, dass kleine Schadensfälle nicht getragen werden müssen und dass der Versicherungsnehmer wesentlich vorsichtiger handelt und keinen Schadensfall provozieren.
Die versicherte Person möchte also aus Gründen des Selbsterhalts keinen Schaden verursachen (Sanktionierung). Das provozieren von Schadenfällen wird also erheblich reduziert und der Versicherungsnehmer lässt mehr Vorsicht walten. Umso höher der Anreiz für den Versicherungsnehmer ist, also sprich umso höher der Selbstbehalt, ist umso weniger werden Versicherungsleistungen in Anspruch genommen. Dieses Vorgehen senkt die Versicherungsbeiträge für alle Versicherten enorm. Der Versicherungsnehmer hat den großen Vorteil, dass dadurch die Versicherung erheblich günstiger in den Beiträgen wird. Den Selbstbehalt gibt es vor allen bei Sachversicherungen wie der Kfz-Versicherung. KFZ-Versicherungen ohne Selbstbehalt haben erheblich höhere Beiträge.