Die verbundene Risikolebensversicherung auch bekannt als verbunden Leben, ist neben der klassischen und der fallenden Risikolebensversicherung Variante, eine der drei gängigsten Versicherungstypen im Bereich Risikolebensversicherungen.
Wie bei vielen anderen Risikolebensversicherungen handelt es sich bei dieser Versicherungsvariante ebenso um eine nicht kapitalbildende Versicherungsform. Das heißt das nach Ablauf der Versicherungsdauer kein Kapital ausgezahlt wird.
Zu einer Auszahlung der verbundenen Risikolebensversicherung kommt es nur wenn der Versicherungsfall, sprich das Versterben, der Versicherungsperson eintritt. Daraus ergibt sich, dass diese Form der Risikolebensversicherung nicht zur persönlichen Absicherung dient, sondern als Hinterbliebenenschutz genutzt wird.
Funktion der verbundenen Lebensversicherung
Die Partner Risikolebensversicherung wird immer im Verbund mit einen Partnervertrag abgeschlossen. Das heißt, dass diese Partner Risikolebensversicherung mit einer Police 2 Personen absichert. Verstirbt nun eine dieser versicherten Personen, wird an den anderen Versicherten die Versicherungssumme aus dem Vertrag ausgezahlt.
Oft wird so eine Partner Lebensversicherung zwischen zwei verbundenen Geschäftspartnern abgeschlossen.
Verbundene Partner Lebensversicherung zur Absicherung von Darlehen
In der Praxis werden oft verbundene Risikolebensversicherung bei verheirateten Personen zur gegenseitigen Absicherung abgeschlossen. Auch bei dieser Versicherungsform kann man die Police mit einer fallenden Summe ausstatten. Aus diesem Grund eignet sich diese Versicherungsform der verbundenen Lebensversicherung, ebenso zur Absicherung von Kreditrückzahlungen und deren verbundenen Ansprüchen. Die Höhe der Versicherungssumme entspricht in der Praxis dann der Darlehensschuld der Gläubiger.