Lebensversicherung – Urteil – Auszahlung
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Die Verbraucherschützer haben Klage gegen die Ergo-Versicherung auf die Herausgabe von Bewertungsreserven geklagt. Das Landgericht Düsseldorf hat nun im Fall der Ergo-Versicherung entschieden.
Für die Verbraucher heißt das, dass Sie auf höhere Auszahlungen durch Kursgewinne verzichten müssen. Das Landgericht Düsseldorf hat entschieden, dass Lebensversicherungen ihre Kursgewinne aus der Anlage von Wertpapieren nicht an Versicherte weitergeben müssen. So erhalten Verbraucher aus Ihrer Lebensversicherung nur eine Weitergabe der Gewinne in geringem Umfang.
Das Landgericht Düsseldorf hat somit die Klage des Bundes der Versicherten (BdV) gegen die Victoria-Versicherung zurückgewiesen, die zur Munich-Re-Tochter Ergo gehört.
Der BdV kündigte an, gegen die Entscheidung in Revision zugehen. Der BdV argumentiert, dass die Kapitalgewinne mit den Geldern der Kunden erwirtschaftet worden seien, und so eine Beteiligung begründet sei.
Hintergrund ist die Anpassung durch das Lebensversicherungsreformgesetz von 2014. Seitdem dürfen die Lebensversicherer die Bewertungsreserven nur noch in dem Maße ausschütten, wie Garantiezusagen für die restlichen Versicherten sicher sind.
Das Landgericht argumentierte das aufgrund der niedrigen Zinsen die vertraglich zugesagten Garantiezinsen nicht mehr gesichert werden können. Aus der Urteilsbegründung:
“Es ist zu beachten, dass der Gesetzgeber durch diese Neufassung gewichtige Interessen des Allgemeinwohls verfolgte”.
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Die durchschnittliche Nettoverzinsung von Kapitalanlagen der Lebensversicherungen viel in Deutschland seit 1998-2016 kontinuierlich.
Von dem einst stabilen Niveau um 7,5 Prozent fiel mit der 2000er Finanzkrise die Nettoverzinsung der Lebensversicherungen um drei Prozentpunkte. Mit der Weltwirtschaftskrise von 2007 und 2008 kam es erneut zu einem Einbruch.
Als richtige Alternativen zu der klassischen Lebensversicherung werden nur allzu oft Lösungen wie die geförderte Altersvorsorge oder private Rentenversicherungen genannt. Leider sind auch diese Vorsorge-Alternativen nicht vor dem Niedrigzinsphasen auf dem Kapitalmarkt gefeit.