Umschichtung einer Lebensversicherung in neue Kapitalanlagen ist sittenwidrig Wenn ein Finanzberater seinen Kunden dazu rät, das Kapital aus einer Lebensversicherung durch Kündigung zurückzuziehen und in eine neue Kapitalanlage zu reinvestieren, dann handelt er unter Umständen sittenwidrig, so das Landgericht München I. Viele Finanzberater haben ihren Kunden empfohlen, vorhandene Lebensversicherung zu kündigen und den daraus erzielten […]