Bausparverträge kann man bei Bedarf auflösen
Bausparverträge werden oft zur Ansparung von Vermögenswerten, zur Sicherung eines Darlehens oder zur zukünftigen Absicherung eines Hausbaues genutzt.
Im Normfall legt der Bausparer (Anleger) sein Geld in Form eines Sparvertrages bei einer Sparkasse für mehrere Jahre an. Dies geschieht in Form einer staatlich geförderten vermögenswirksamen Leistung zur Gewährung der Arbeitnehmersparzulage und Wohnungsbauprämie.
Bei schnellen vorzeitigem Kapitalbedarf muss im Einzelfall entschieden werden ob und wann ein geschlossener Bausparvertrag aufgelöst wird. Lebenssituationen können sich spontan ändern so das man sich überlegen muss den Bausparvertrag aufzulösen. Ist dies der Fall steht man vor der Wahl Abzüge in Kauf zunehmen.
Prizipiell hat jeder das Recht seinen Bausparvertrag zu kündigen. Allerdings muss man in der Ansparphase dabei die Kündigungsfristen zwischen drei und sechs Monaten beachten. Erst nach Ablauf der Frist wird eine Kündigung möglich die bei Vertragsschluss gezahlte Gebühr wird dabei von der Bausparkasse einbehalten.
Kündigt man seinen Bausparvertrag vor der Zuteitungsreife muss man auch Abzüge in Kauf nehmen. Die Bausparkassen berechnen dabei jeweils Abzüge pro Tag, pro Monat oder pro Jahr, sodass eine Kündigung vor der Kündigungsfrist zum Teil sehr teuer werden kann. Auch kann die jeweilige Bausparkasse die Auszahlung erst zu einem späterem Zeitpunkt zulassen. Eine sofortige Auszahlung des Geldes ist somit nicht immer gewährleistet, sodass dies zum Teil bis zu sechs Monate dauern kann.
Auch verliert der Bausparer beim vorzeitigem Auflösen der Bausparvertrages die Förderbeträge aus der Wohnungsbauprämie und die Arbeitnehmersparzulage.
Zu beachten ist auch das wenn der Bausparvertrag zu einer Finanzierung abgeschlossen wurde der Vertragsschluss unter einer Bedingung steht die Bausparsumme vollkommen durch den Kreditnehmer zurückgezahlt werden muss.
Die Kündigung eines Bausparvertrages erfolgt immer schriftlich per Antrag an die zuständige Bausparkasse bei der der Vertrag abgeschlossen wurde. Dort werden Sie auch über Abzüge und Fristen aufgeklärt.
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