Was ist ein Wohn-Riester?
Inhalt:
Mit einem Wohn-Riester hat der Versicherungsnehmer die Möglichkeit mit einer Riester-Förderung mit staatlicher Förderung eine selbstgenutzte Immobilie zu finanzieren.
Der Wohnriester wird auch als Eigenheimrente bezeichnet, da die Riester-Renten-Förderung dazu genutzt wird im Alter mietfrei wohnen zu können. Sie können bei einem Wohn-Riester ein Riester-Darlehen mit laufenden Beiträgen tilgen oder bereits angespartes Guthaben aus dem Riester-Vertrag entnehmen. Die staatliche Förderung einer Wohnriester unterscheidet sich nicht von der staatlichen Förderung andere Riester-Verträge am Markt.
Ein spezieller Wohnriester-Vertrag wie z.B. ein Riester-Bausparvertrag lohnt sich allerdings nur für diejenigen die auch mit dem Wohn-Riester eine Immobilie finanzieren wollen. Bedenken Sie, dass hier die staatliche Förderung des Wohnriesters immer an einen Immobilienkauf gebunden ist.
Ein Wohn-Riester eignet sich also für alle Personengruppen die keine größeren Summen an Eigenkapital bereitstellen können aber dennoch später ein Eigenheim sprich eine Immobilie zur Eigennutzung finanzieren möchten. Die Förderung für einen Wohn-Riester kann grundsätzlich jeder beantragen der Riester Förderungsberechtigt ist, sprich eine begünstigte Immobilie kauft oder baut.
Dazu muss nicht zwangsläufig ein spezieller Wohnriestervertrag oder Riester-Bausparvertrag abgeschlossen werden, vielmehr, können Sie auch das bestehende Guthaben aus alten Riester-Verträgen teilweise oder ganz entnehmen zur Immobilienfinanzierung.
Wichtig bei der Immobilienfinanzierung, sprich das Nutzen einer Wohnriester, sind verschiedene Faktoren.
Die zu finanzierende Immobilie muss gänzlich Ihnen gehören oder Sie müssen Miteigentümer sein. Darüber hinaus muss die Wohnung immer zum eigenen Wohnzweck nutzt werden sprich Sie müssen tatsächlich darin wohnen. Ein Wohnriester eignet sich folglich nicht für Immobilieninvestitionen mit dem Zwecke des Verkaufes oder der Vermietung auch eine spätere Schenkung gestaltet sich schwierig.
Wenn Sie in Ihrer Immobilie wohnen, muss diese Ihr melderechtlicher Hauptwohnsitz sein oder ihr Lebensmittelpunkt, darüber hinaus muss die Immobilie innerhalb der Europäischen Union oder in dem Wirtschaftsraum der Europäischen Union liegen.
Wenn man nicht selber eine Immobilie bauen möchte, kann man den Wohn-Riester auch auf andere Arten in Anspruch nehmen.
Dies gilt z.B. beim Kauf von Anteilen einer Wohnungsgenossenschaft oder beim Erwerb von Dauerwohnrechten oder bei nötigen Instandhaltungen z.B. bei der Reduzierung von Barrieren im eigenen Wohnraum.
Wie bei allen Riester-Verträgen müssen die Voraussetzungen langfristig eingehalten werden um das geförderte Kapital nach Rentenbeginn zu bekommen, darüber hinaus erfolgt eine spätere Versteuerung nach Renteneintritt.
Der Ablauf beim Wohn-Riester sparen
Beim Abschließen eines Wohnriester Vertrages oder beim Entnehmen eines Riester Guthabens aus vorhandenen Riester-Verträgen, müssen Sie auf mehrere Faktoren achten: 20 Jahre nach Beginn der Auszahlungsphase müssen Sie in der finanzierten Immobilie wohnen oder zumindest auf die Regeln der Selbstnutzung von Immobilien achten. Sollten Sie diese nicht einhalten, wenn die staatlichen Förderungen sofort nachversteuert.
Sollte die Immobilie nicht selbst genutzt werden, funktioniert diese nur ohne eine Nachversteuerung, wenn Sie spätestens fünf Jahre später eine weitere förderfähige Immobilie erwerben oder eine Ausnahmeregelung in Kraft tritt. Das heißt Sie können die Immobilie weder verkaufen noch vermieten auch eine Schenkung ist nicht möglich.
Versteuerung der Wohnriester
Wie alle Riester-Verträge hat man in der Ansparphase Steuervorteile. Achten Sie aber darauf, dass Sie die Erträge welche Sie in der Auszahlungsphase erhalten auch versteuern müssen.
Bei der Rentenzahlung wird die monatliche Summe versteuert. Da dies bei einem Wohnriester nicht möglich ist liegt das Finanzamt ein Wohnförderkonto an, daraus werden die späteren Steuerzahlungen anhand eines Steuersatzes abgeleitet.
Eingerechnet werden dabei der Eigenbetrag, die Zulagen sowie die Tilgungsrate. Das Guthaben wird jährlich mit 2% verzinst. Auf diesen so entstehen Gesamtbetrag wird im Ruhestand bis zum 85. Lebensjahr Steuern erhoben. Wer sich dazu entscheidet die Steuerlast auf einmal ans Finanzamt zu überweisen muss nur 70% der fälligen Summe ansetzen. Es lohnt sich also die Auszahlung der Wohnriester oder auch der Riester-Verträge lange nach hinten zu verlegen.
Alternativen zum Wohnriester
Wer eine Immobilie bauen möchte, kann auch andere Fördermöglichkeiten für die Finanzierung in Anspruch nehmen. Eine Möglichkeit der Immobilienfinanzierung wäre über die KFW. Beachten Sie aber immer das eine Finanzierung mittels Darlehen immer zweckgebunden ist. Ein Wohnriester dagegen kann auch zur Tilgung oder Umschuldung genutzt werden.
Wohn Riester kündigen
Wer sich dazu entscheidet seinen Wohnriester zu kündigen muss wie bei allen Riester-Verträgen mit erheblichen Verlusten sowie einer langen Wartezeit rechnen. Wenn Sie sich dazu entschieden haben ihren Wohn-Riester zu kündigen, müssen Sie bei der Kündigung die gleichen Einbußen hinnehmen wie bei der Kündigung eines normalen Riester Vertrages.
Der Rückkaufswert wird um die Vertragskosten gemindert darüber hinaus müssen Sie alle staatlichen Zulagen wie alle Steuervorteile nach der Kündigung zurückerstatten.
Bedenken Sie immer bei einer Kündigung der Riester-Rente: Die steuerlichen Begünstigungen entfallen und es können Zusatzkosten anfallen.
Statt einer klassischen Kündigung der Riester-Rente, können Sie diese auch als Alternative Beitragsfrei stellen (Riester-Rente ruhen lassen) oder verkaufen (Bei einem Verkauf gehen nicht die Vorteile der Police verloren).
Eine Alternative zur Kündigung der Wohnriester ist der Verkauf der Wohnriester sowie andere Riester-Verträge. Wenn Sie sich für einen Verkauf ihrer Wohnriester oder Riester Rente entschieden haben können Sie uns kostenfrei unter unserer Service-Hotline sowie über unser Kontaktformular auf unserer Webseite erreichen.
Vorteile Riester-Rente verkaufen:
- Wir bieten unseren Kunden eine Ankaufgarantie auf Ihre Verträge (Lebensversicherungen, Rentenversicherungen, Riester-Renten, Bausparverträge).
- Schnelle Überweisung des Kaufpreises, oft nach 18 Tagen.
- Prüfung aller Rentenversicherungen nach aktueller Rechtsprechung mit Ausschüttung der Mehrwerte.
- Schnelle und transparente Prozesse bei der Rückabwicklung Ihrer Policen durch den größten deutschen Anbieter (mehr als 14 Jahre Erfahrung im Ankauf von Policen).
- Gegenrechenbarkeit von Verlusten aus dem Verkauf der Riester-Rente
- Steuerbonus und keine zusätzlichen Kosten inklusive Prüfung durch Fachanwälten und Versicherungsmathematikern.
- Prüfung auf Nachzahlungsansprüche Ihrer Riester-Rente.
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Patrick Brockschmidt
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Molkereistraße 41