Lebensversicherung – Rückabwicklung und Widerruf
Sind Sie mit der Wertentwicklung Ihrer Lebensversicherung zufrieden? Denken Sie über eine Kündigung Ihrer Lebensversicherung nach? Denken Sie über den Verkauf Ihrer Lebensversicherung nach oder über deren Rückabwicklung?
Unser Partner ist seit Jahren auf den Widerruf und die Rückabwicklung von Lebensversicherungen spezialisiert. Die anwaltliche Prüfung wird von unserem Partner getragen, das heißt es entstehen Ihnen als Versicherungsnehmer keine weiteren Kosten bei einem Verkauf der Lebensversicherung oder Rentenversicherung.
Achtung: Die Rückabwicklung einer Lebensversicherung und der Verkauf einer Lebensversicherung an uns ist auch noch nach Jahren möglich die Prüfung erfolgt in unserem Haus. Eine Prüfung ist auch bei schon gekündigten Verträgen möglich. Der Gesetzgeber hat das Widerrufsrecht bei Darlehen per Gesetzesänderung zum 21.06.2016 unterbunden. Der Widerruf von Lebensversicherungen oder Rentenversicherungen ist davon nicht betroffen!
„Der Bundesgerichtshof hat kürzlich die Rückabwicklung von Kapitallebensversicherungen und Rentenversicherungen zugelassen. Das gilt selbst für gekündigte Verträge. Doch viele Versicherer blocken Widersprüche der Verbraucher weiterhin ab. Die Verbraucherzentralen (VZ) warnen vor dubiosen Dienstleistern, die jetzt ein gutes Geschäft wittern.“
Stiftung Warentest vom 17.07.2017
Die meisten deutschen Haushalte haben mindestens eine Rentenversicherung oder eine Lebensversicherung. Bei einem Abschluss wird aber meist nicht von der Renditeentwicklung (Anlagerenditen) und den hohen Abschlusskosten in der Beratung gesprochen.
Das ist auch der Grund warum mehr als die Hälfte alle Lebensversicherungen und Rentenversicherung vor Ablauf gekündigt werden oder weiterverkauft werden (Zweitmarkt für Versicherungen). die meisten Lebensversicherungen werden deshalb gekündigt. Dank der extrem hohen Abschläge ist das meist für den Kunden ein schlechtes Geschäft. Der Zweitmarkt für Versicherungen hat sich jedoch auf den Ankauf genau solcher Policen (Lebensversicherungen und Rentenversicherungen) spezialisiert. Hier haben Versicherungskunden eine gute Alternative aus den Altverträgen ohne Rendite der mit wenig Rendite wieder heraus zukommen ohne die hohen Abschläge zu zahlen oder eine anwaltliche Prüfung auf eigene Kosten vorzunehmen.
Lebensversicherung und der Widerspruch
Der BGH hat in mehreren Gerichturteilen entschieden, dass zahlreiche Lebensversicherungen ein Widerspruchsrecht zugutekommt. Das gilt bei fehlender oder fehlerhafter Widerspruchsbelehrung von seinen des Versicherungsunternehmens. Das greift auch jetzt noch für Altverträge.
Das Kündigungsrecht ist nicht, wie gesetzlich vorgesehen, erloschen (Urteil vom 7. Mai 2014, Az. IV ZR 76/11, Urteile vom 29. Juli 2015, Az. IV ZR 384/14, IV ZR 448/14).
Anders als bei den fehlerhaften Widerrufsbelehrungen bei Baufinanzierungen (Bausparverträgen) hat der Gesetzgeber bei Lebens- und Rentenversicherungen keine Frist eingeführt, zu der das Widerspruchsrecht im Falle einer Fehlberatung erlischt. Laut der Allianz können in Deutschland von den aktuellen BGH-Urteilen bis zu 108 Millionen Versicherungsverträge betroffen sein.
Welche Verträge sind alles betroffen
Es betrifft alle Lebens- und Rentenversicherungs-Verträge, die zwischen dem 29. Juli 1994 und dem 31. Dezember 2007 nach dem sogenannten Policen-Modell abgeschlossen wurden. Hat das Versicherungsunternehmen oder die Vermittler bei oder vor Vertragsschluss / Antragsstellung nicht alle Verbraucherinformationen bereitgestellt, liegt ein Vertragsschluss nach dem Policen-Modell vor. Bei Vertragsschluss hätten dem Verbraucher alle nötigen Unterlagen zum Widerspruchsrecht vorgelegen haben müssen, damit die Widerspruchsfrist zu laufen beginnt.
Das betrifft Lebens- und Rentenversicherungsverträge egal ob fondsgebundener Vertrag oder ein Vertrag ohne Fondsanlage sowie Riester-Rentenversicherungen und Rürup-Rentenversicherungen.
Welche Verträge sind nicht direkt betroffen von diesem Urteil?
Riester-Verträge die über Banken laufen und nicht über einen Versicherer bleiben unangetastet von diesem Urteil (zum Beispiel Riester-Fondssparpläne oder Riester-Banksparpläne)
Berufsunfähigkeitsversicherungen und Risikolebensversicherungen sind nicht direkt betroffen, allerding kann man auch hier eine Prüfung der Policen veranlassen.
Laufende, gekündigte und abgelaufene Verträge, auch solche Policen lassen sich rückabwickeln.
Verträge nach dem Antragsmodell – Hier haben Versicherungsnehmer schon alle wichtigen Vertragsbestandteile bei Vertragsschluss vorliegen gehabt. Statt dem Widerspruchsrechts kommt hier nur ein Rücktrittsrecht in Frage.
Verträge nach dem Antragsmodell – Wer schon beim Antrag alle Versicherungsbedingungen und Verbraucherinformationen bekommen hat, hat seinen Vertrag nach dem sogenannten Antragsmodell abgeschlossen. Hier stützen sich die meisten Widderrufe auf einen Formmangel. (BGH, Urteil vom 17. Dezember 2014, Az. IV ZR 260/11, Urteil vom 25. Januar 2017, Az. IV ZR 173/15). Es besteht ein ewiges Rücktrittsrecht.
Der rechtliche Hintergrund des Widerrufes bei Lebens- und Rentenversicherungen
Bei Lebens- und Rentenversicherungen, die Versicherungsnehmer zwischen dem 29. Juli 1994 und dem 31. Dezember 2007 abgeschlossen haben, gab es eine Besonderheit.
Die Lebensversicherung und Rentenversicherung galt auch als abgeschlossen, wenn die Versicherung die Allgemeinen Versicherungsbedingungen oder eine Verbraucherinformation erst übersandte, nachdem der Versicherungsnehmer den Antrag gestellt hatte. Der Versicherte hatte im Anschluss ein Widerspruchsrecht von 14 Tagen; bei Lebensversicherungen betrug die Widerspruchsfrist ab dem 8. Dezember 2004 sogar 30 Tage. Die Frist begann allerding erst zu laufen wen dem Versicherungsnehmer alle Unterlagen vollständig und schriftlich vorlagen und er über die Widerspruchsrecht, den Fristbeginn und die Dauer belehrt wurde.
Wenn der Versicherer nicht oder nicht ordentlich belehrt hatte, erlosch das Widerspruchsrecht ein Jahr nach Zahlung der ersten Versicherungsprämie (§ 5a Absatz 2 Satz 4 VVG a.F.). Diese Praxis hat der Bundegerichthof durch Rechtsprechung beendet und Kunden steht ein Widerspruchsrecht zu.
Lebensversicherung – Rückabwicklung und Widerruf oder Lebensversicherung verkaufen
Bei einem Verkauf der Lebensversicherung an uns haben Sie den Vorteil das Sie gegen eine Bearbeitungsgebühr Ihre Einzahlungen wiederbekommen und Sie die Mehrwerte nach aktueller Rechtsprechung gleich dazu bekommen.
Das heißt statt eine Lebensversicherung rückabzuwickeln oder zu widerrufen können Sie die Lebensversicherung verkaufen.
Bei einem Verkauf haben Sie keine Anwaltskosten, diese werden von uns übernommen und zusätzlich finanzieren wir den Ankaufwert vor, das heißt, Sie warten maximal 18 Tagen auf die Auszahlung.
Ein Verkauf von Lebensversicherung, Rentenversicherungen oder Riester-Renten, lohnt sich vor allem dann, wenn Sie keinen Anwalt für einen Widerspruch beauftragen wollen und Sie schnell und unkompliziert an Ihr Geld kommen wollen. Unser Team von Fachanwälten und Spezialisten im Ankauf von Lebensversicherungen sorgt dafür, dass das Maximum aus dem Altvertrag herausgeholt wird. Sie haben keine Vorfinanzierung von Anwälten und schnell Ihre Auszahlung.
Sie haben Fragen zum Verkauf Ihrer Lebensversicherung oder Police? Dann schreiben Sie uns einfach über das untenstehende Kontaktformular ganz unverbindlich und kostenfrei an.
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Patrick Brockschmidt
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Molkereistraße 41