Wenn Sie einen Bausparvertrag abgeschlossen haben und diesen nicht mehr zum Hausbau oder zur Modernisierung nutzen wollen ist dies prinzipiell kein Problem. Über die Verwendung des Bausparguthabens können sie vor und nach der Zuteilung frei entscheiden. Wollen sie jedoch vor Ablauf des 7 Jahres die angesparte Summe anderweitig verwenden, dann verlieren sie in den meisten Fällen die staatliche Zulage / Förderung.