Policen-ankauf in der Darlehensphase
Auch in der Darlehensphase lässt sich mit tilgen der Restschuld ein Bausparvertrag auflösen bzw. kündigen. Das heißt ab diesem Zeitpunkt ist der Vertrag erloschen und Sie erhalten die Summe aus dem angelegten Bausparvertrag von Ihrer Bausparkasse.
Sollten Sie jedoch die Resttilgung nicht zahlen wollen oder können. So können Sie gegen eine Bearbeitungsgebühr Ihren Vertrag ebenfalls verkaufen. Dies ist bei einem dringenden Kapitalbedarf auch sinnvoll und kann erwogen werden. So bleiben Sie in allen Lebenslagen flexibel und können über Ihr Kapital / Kapitalanlage frei verfügen.