Eine Obliegenheit entspricht einer Pflicht des Versicherungsnehmers gegenüber der Versicherungsgesellschaft. Klassisch unterscheidet man zwischen Obliegenheiten vor dem Versicherungsfall und im Versicherungsfall, sprich vor Schadenseintritt und nach Schadenseintritt.
Sollten die vertraglichen Obliegenheiten verletzt worden sein, kann das zu Regressen oder auch zu einer Leistungsbefreiung des Versicherers führen.