Versicherungsprämie ist eine ältere Bezeichnung für den Begriff Versicherungsbeitrag, dieser Versicherungsbeitrag wird von dem Versicherungsnehmer an die Versicherung gezahlt. Durch die Zahlung der Versicherungsprämie gelangt der Versicherungsnehmer in den Genuss des Versicherungsschutzes. Die Höhe der Versicherungsprämie sowie deren Häufigkeit und Fälligkeit wird in dem Versicherungsvertrag oder in den AVB definiert. Üblicherweise sind die Versicherungsprämien periodisch zu bezahlen in der Regel monatlich oder quartalsweise. Sonderfälle bilden hier im Einzelfall private Rentenversicherung bei denen auch eine Einmalzahlung festgelegt werden kann.
Umso häufiger der Versicherungsnehmer eine Zahlung gewählt wird umso höher sind die Beiträge aufgrund der Unterjährigkeitszuschläge. Dadurch wird der erhöhte Verwaltungsaufwand gedeckt. Die einzelnen Zahlungen werden auch als Ratenzahlungen in Bezug auf den anfallenden Gesamtbetrag gesehen. Darüber hinaus werden die geringeren Zinserträge abgegolten.
Bei periodisch zuzahlenden Versicherungsbeiträgen kommt der erstmaligen Zahlung einer Versicherungsprämie nach Vertragsschluss besondere Bedeutung zu, da erst ab diesem Zeitpunkt der Versicherungsschutz beginnt. Das heißt der Versicherungsnehmer ist erst ab dem Zeitpunkt der ersten Versicherungsprämie wirksam bei der Versicherung abgesichert. Sollten Beträge nicht fristgerecht oder gar nicht gezahlt werden erlischt rückwirkend auch der Versicherungsschutz.
Brutto und Netto-Beiträge bei Lebensversicherungen
Insbesondere bei Lebensversicherung wird häufig zwischen den Brutto und Netto-Versicherungsprämien unterschieden. Der Bruttobeitrag beinhaltet alle kalkulatorischen Kosten und Zuschläge der Versicherung. Zieht man alle Verwaltungskosten und sonstigen Kosten von dem Bruttobeitrag der Versicherung ab so bleibt der Teil übrig der zur Deckung der Versicherungsleistung vorgesehen wird. Aus diesem Beitrag errechnet sich die Versicherungssumme bei kapitalbildenden Lebensversicherung.