Per Definition findet bei einer Zession der Gläubiger-Wechsel statt. Das Schuldverhältnis bleibt bestehen, jedoch wird die Forderung nun vom neu festgelegten Gläubiger erhoben. Weshalb der Fachmann auch von einer Sicherungs- oder Forderungsabtretung spricht. Zedent und Zessionar können die Abtretung individuell gestalten. Wichtig ist dabei zwischen den Zessionsarten zu unterscheiden.
Offene oder stille Zession
Grundsätzlich findet die Differenzierung zwischen einer offenen und einer stillen Zession statt.
Offen bedeutet, dass der Schuldner über die Abtretung informiert wird. Fortan zahlt er nur noch an den Neugläubiger. Während die stille Zession darauf verzichtet und Zahlungen weiterhin an den Altgläubiger geschehen. Anschließend wird entschieden, ob man das Vertragswerk als Einzel- oder Rahmenzession gestalten möchte.
Einzelzession: Hierbei wird eine einzelne Forderung abgetreten. Es handelt sich um den einmaligen Vorgang, um bspw. eine offene Rechnung von bspw. 50.000 Euro an einen neuen Gläubiger zu übertragen.
Rahmenzession: Es findet eine Abtretung von mehreren oder allen Forderungen eines Gläubigers an den nächsten statt. Hierbei unterscheidet man zwischen der Mantelzession und der Globalzession.
- Vereinbaren die Parteien eine Mantelzession, tritt der Schuldner seine Forderungen durchgehend an den Zessionar ab. Für die Nachweisbarkeit sind alle zutreffenden Rechnungskopien und andere Belege festzuhalten. Der festgesetzte Betrag wird mit einem Sicherheitsabschlag verrechnet, um die genaue Zession zu bestimmen.
- Ebenso können alle bisherigen Forderungen als pauschale Abtretung an den Zessionar vereinbart werden. Dann spricht man von der Globalzession und es bedarf keiner Einzelbenennungen. Außerdem können hier auch alle zukünftigen Forderungen enthalten sein, welche man abtreten möchte.
So läuft das Zessionsverfahren ab
Der Schuldner (Zedent) nimmt die Position des Versicherungsnehmers ein. Er muss seinerseits eine Versicherungsleistung (Forderung) gegenüber seinem Versicherer (Gläubiger/Drittschuldner) begleichen.
Diese Sicherheit möchte der Schuldner nun einsetzen, um bspw. gegenüber einer Bank etwas hinterlegen zu können. Somit stehen die Chancen für ein Baudarlehen o.Ä. besser. Es geschieht also eine Abtretung an die Bank (Zessionar), welche in den Rang des Drittschuldners gelangt.
Sollte der Zedent den Gläubigerwechsel bekanntgeben, so findet eine offene Zession statt. Die stille Abtretung wäre das Gegenteil davon. Der bisherige Drittschuldner muss diesem Handel nicht zustimmen. Er beeinflusst auch nicht die vertraglichen Bedingungen zur Abtretung. Allerdings muss der Zessionar etwas über die Bonität des Drittschuldners wissen. Dies dient der Risikoeinschätzung bei Annahme der Forderung.
Theoretisch ist eine Abtretung immer möglich. Dafür braucht es einen eindeutig festzustellenden Wert, welcher mit der Zession festgehalten wird. Hiervon ausgeschlossen sind pfändbare Sicherheiten sowie sich verändernde Forderungen.
Weitere Arten der Zession
Darüber hinaus gibt es noch weitere Zessionsarten, welche eine Spezialisierung des Vertragswerks beabsichtigen.
Sicherungsabtretung: In diesem Fall wird ein Zessionskredit für eine kurzfristige Finanzierung vereinbart. Nur wenn der Sicherungsfall vorliegt, muss der Zessionar die Forderung nutzen. Deshalb erfolgt im ersten Schritt die sogenannte „Sicherungsabrede“, um dieses Vertragsverhältnis zu klären. Wenn der Zedent den Kredit vollständig beglichen hat, muss er seine Forderung zurückerhalten. Bei einer Sicherungsabtretung wird meist eine stille Zession vereinbart.
Inkassozession: Die Bank leitet damit ein Inkassoverfahren ein, um ihre Forderung gegenüber dem Schuldner geltend zu machen.
Factoring: Im gewerblichen Bereich kann ein Unternehmen seine Forderung gegen einen Schuldner an eine Factoring-Gesellschaft oder Bank abtreten. Die Übertragung der Drittschulden geht an einen „Factor“. Dieser zahlt dem Unternehmen im Gegenzug den genannten Wert (minus einer Risikopauschale). Eine Rückabwicklung wird von vornherein ausgeschlossen, weshalb der Factor ein größeres Risiko eingeht. Ab dann versucht der Factor die Forderung vom Schuldner begleichen zu lassen. Der Gewerbetreibende erhält den Großteil seines Geldes doch noch und muss sich nicht mehr um dessen Eintreibung bemühen.